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Fachanwalt für Familienrecht

Willkommen auf meiner Homepage

Als Fachanwalt und Spezialist verfüge ich im sensiblen Bereich des Familien- und Erbrechts über lange Erfahrungen in Fragen der Vermögensauseinandersetzung, des Unterhalts- und Sorgerechts. Der Umgang im internationalen Familienrecht gehören ebenso zu meinen Kompetenzen. 

Im Mittelpunkt meiner anwaltlichen Zielsetzung steht die Zufriedenheit meiner Mandanten. Die Einzigartigkeit des jeweiligen Falles gerecht zu werden ist meine oberste Maxime. Gerade im Familienrecht stehen für den Einzelnen schwierige persönliche und wirtschaftliche Fragen im Vordergrund. Ich lege Wert auf eine objektive Beratung und nehme mir für jeden Mandanten Zeit, da nur eine sorgfältige Aufklärung des Sachverhalts eine ordnungsgemäße Rechtsberatung ermöglicht.  Es gilt mit Einfühlungsvermögen, in engster von Vertrauen getragener Zusammenarbeit mit meinen Mandanten den der individuellen Situation angemessenen Lösungsweg zu entwickeln. Sei es ein in einvernehmlicher Weise erzielte kooperativer Interessensausgleich oder auch im Streitfall notfalls mit allen gebotenen Konsequenzen und Härte auf gerichtlichem Weg.

Spezialisierung

Unsere Lebensverhältnisse werden zunehmend komplexer und unüberschaubarer. Die Gesetzgebung und die Rechtsprechung sowie deren Auslegung ändert sich immer schneller. Daher habe ich mich im Laufe meiner Tätigkeit auf das Rechtsgebiet Familienrecht spezialisiert. Nur so ist es möglich, wirklich fundiert und umfassend beraten zu können.

Da ein gerichtlich erworbener Titel aber gerade im Unterhaltsrecht alleine oft nicht ausreicht, bearbeite ich ebenfalls alle Fragen, die im Zusammenhang mit der Zwangsvollstreckung von Unterhalts- oder Zugewinnansprüchen auftreten.