Fachanwalt für Familienrecht | Auf dieser Seite biete ich Ihnen unverbindlich aktuelle Informationen aus dem Rechtsgebiet Familienrecht an: Unterhaltstabelle (Düsseldorfer Tabelle) Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die Verwandtschaft ersetzenden Funktionen wie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft. Deutsches RechtDas Familienrecht enthält Vorschriften über das Eingehen von Ehen und
Lebenspartnerschaften sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die
allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (bzw. Lebenspartnerschaft), das eheliche
bzw. lebenspartnerschaftliche Güterrecht
und die Scheidung
(bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen, wie Unterhalt
und Versorgungsausgleich
geregelt. Auch über den rechtliche Status eheähnlicher Gemeinschaften und das Verlöbnis
sind Bestimmungen enthalten. Bei Streitigkeiten beziehungsweise Unstimmigkeiten in Bezug auf die Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft und anderer Familiensachen entscheiden das Familiengericht bzw. das Vormundschaftsgericht. Das materielle Familienrecht ist in Deutschland im wesentlichen im gleichnamigen vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) (§§ 1297 - 1921) enthalten. Für gerichtliche Verfahren sind in der Zivilprozessordnung ZPO und im Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) spezielle Vorschriften enthalten. |